Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.12.2000

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   OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00   

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https://dejure.org/2001,4954
OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00 (https://dejure.org/2001,4954)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.01.2001 - 4 W 4558/00 (https://dejure.org/2001,4954)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 4 W 4558/00 (https://dejure.org/2001,4954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Streitwertfestsetzung; Begründung der Nichtabhilfe; Unterschiedliche Streitwertangaben; Anfechtung eines Streitwertbeschlusses; Fehlen der Begründung

  • Judicialis

    ZPO § 329; ; ZPO § 575

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Begründungszwang für Streitwert-Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 329 § 575
    Streitwert-Beschluss - Begründung - Anfechtung - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 6 OH 57/98
  • OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 893
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Dort richtet sich der Streitwert jedenfalls für die nicht durchgeführte Nebenintervention nach dem Interesse des abgewiesenen Nebenintervenienten am Beitritt (BGHZ 31, 144; ZöllerHerget, aaO., § 3 Rn 16 "Nebenintervention" " m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Gehen aber die Wertangaben der Beteiligten so weit auseinander wie hier und findet sich auch keinerlei Anhaltspunkt in den Akten, der auf den festgesetzten Betrag hindeutet, so bedarf der Streitwertfestsetzungs-Beschluss als rechtsmittelfähige Entscheidung einer Begründung (vgl. BGH NJW 1983, 123; Zöller-Vollkommer, ZPO, 22. Auflage, § 329 Rn 24 m.w.N. m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.03.1987 - 2 U 99/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Der angefochtene Beschluss leidet daher an einem erheblichen Verfahrensmängel, der zur Zurückverweisung an das Landgericht führen kann (vgl. OLG Köln, NJW-RR 87, 1152; Zöller-Vollkommer, aaO., Rn 24).
  • OLG Nürnberg, 08.06.1994 - 4 W 1969/93

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    a) Soll der Streitwert für das gesamte selbstständige Beweisverfahren festgesetzt werden, so richtet sich der Streitwert nach dem Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Beweisverfahrens, letztlich also nach dem durch den Beweisantrag betroffenen Hauptsachewert (Senat, BauR 1995, 134; Zöller-Herget, aaO., § 3 Rn 616 "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.; str.).
  • KG, 28.05.1974 - 4 W 631/74
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Unterbleibt die Begründung im Ausgangsbeschluss, so kann - und muss - das Gericht sie spätestens im Rahmen der Entscheidung über die Abhilfe nachholen (KG NJW 1974, 2010; Zöller-Vollkommer aaO.).
  • BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09

    Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz

    Dieser Verfahrensfehler führt jedoch nicht zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (vgl. zB OLG Nürnberg 25. Januar 2001 - 4 W 4558/00 - MDR 2001, 893) .
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    13aa) Beschlüsse, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind grundsätzlich zu begründen (BGH NJW 1983, 123; OLG Celle NJW 1966, 936; OLG Köln NJW-RR 1987, 1152; OLG Nürnberg MDR 2001, 893; OLG München [21. ZS] MDR 2004, 291; LAG Berlin AP Nr. 1 zu § 149 ZPO 1977; Arndt NJW 1966, 2174; Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 329 Rz. 5).

    ? Dies gilt zunächst, soweit der angefochtene Beschluß der gesetzlich vorgeschrieben Form ermangelt, weil insoweit ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegt (OLG Celle NJW 1966, 936; OLG Köln NJW-RR 1987, 1152; OLG Nürnberg MDR 2001, 893).

  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03

    Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom

    Damit fehlt nicht nur eine nachvollziehbare Begründung der Nichtabhilfe (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2001, 893), sondern das läßt auch nur den Schluß zu, daß die Rechtspflegerin das Beschwerdevorbringen schon nicht zur Kenntnis genommen hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 5 Ta 280/05

    Begründung von Wertfestsetzungsbeschlüssen

    In Anwendung des § 572 Abs. 3 ZPO ist das Wertfestsetzungsverfahren zur erneuten Prüfung und Entscheidung, d.h. insbesondere zur Nachholung der gebotenen Begründung, an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 27.03.2000 - 1 WF 56/00 - ähnlich OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.01.2001 - 4 W 4558/00 -).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2004 - 14 W 119/04

    Notwendige Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Berufungsrücknahme

    Das OLG Hamm vertritt in MDR 91, 452 gerade die gegenteilige Auffassung, in Fällen fehlender und auf das Vorbringen des Rechtssuchenden nicht eingehenden, formelhaften Begründungen komme eine Zurückverweisung in Betracht ( so auch zutreffend OLG Hamm MDR 88, 871; OLG Karlsruhe FamRZ 91, 350; OLG Nürnberg MDR 01, 893; OLG Jena FamRZ 01, 781).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99   

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https://dejure.org/2000,5788
OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99 (https://dejure.org/2000,5788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2000 - 9 U 211/99 (https://dejure.org/2000,5788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 9 U 211/99 (https://dejure.org/2000,5788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumswohnung; Wiedereinsetzung; Einspruchsfrist ; Rechtzeitigkeit des Einspruchs; Empfangsbekenntnis

  • Judicialis

    ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 212 a; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 3; ; BGB § 276

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 10 O 76/99
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 893
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99
    Das bedeutet, dass jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden muß (vgl. BGH NJW 1990, S. 2125; BGH VersR 1994, S. 371).
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00

    Pflichtverletzung - Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Unterzeichnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99
    Sofern der Prozeßbevollmächtigte die gebotene Nachforschung unterlassen hat, führt dies zu Verschulden mit der Folge, dass eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist nicht möglich ist (vgl. BGH MDR 2000, S. 853, 859).
  • BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93

    Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99
    Er muß den ermittelten Zustellungszeitpunkt festhalten und die rechtzeitige Wiedervorlage sicherstellen (BVerfG NJW 1995, S. 711).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZB 6/74

    Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Notwendige Schritte - Fristwahrung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99
    Soweit für den Wegfall des Hindernisses Kenntnis erforderlich ist, genügt es, dass diese vom Rechtsanwalt bei zumutbarer Sorgfalt hätte erkannt werden müssen, etwa dann, wenn erneuter Anlaß zur Überprüfung der vom Büropersonal vorgemerkten Frist bestanden hat (vgl. Zöller/Greger, § 234 Rdnr. 5 b; BGH VersR 1974, S. 1001).
  • BGH, 16.09.1993 - VII ZB 20/93

    Zustellung eines unechten Versäumnisurteils - Wiedereinsetzung in den vorherigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99
    Das bedeutet, dass jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden muß (vgl. BGH NJW 1990, S. 2125; BGH VersR 1994, S. 371).
  • BGH, 04.10.1982 - II ZB 9/82

    Büroversehen - Unaufklärbarkeit - Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99
    Sofern mehrere Sachverhaltsvarianten in Betracht kommen, bei der auch nur eine den Verstoß gegen Sorgfaltspflichten erkennen läßt, ist Wiedereinsetzung nicht zu gewähren, da die Unaufklärbarkeit eines Büroversehens letztlich zu Lasten der Partei geht, die sich darauf beruft (vgl. BGH VersR 1982, S. 1167).
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